Di 21. Apr 2015, 00:24
Die Duplexfähigkeit von Papier wird in der Regel ab einer Opazität von mindestens 80% zugesichert.
Letzte Woche ist mir erstmals eine Sorte aufgefallen, bei dem der Anbieter zur Frage der Duplexfähigkeit ein "Nein" angegeben hat. Das hatte ich in den letzten Jahren noch nicht gesehen und wirft bei mir die Frage auf, ob man so ein Papier überhaupt benutzen sollte ?
Was ist der Unterschied zu "normal blickdichten Papieren" ?
Das Papier ist so "durchsichtig" , dass man es nicht auf der Rückseite bedrucken kann. Gleichzeitig bewirkt es aber auch, dass man die Schrift eines darunter liegenden Papiers durchschimmern sehen kann.
So ein Papier ist also weder für doppelseitiges Kopieren/Drucken geeignet, noch dafür dass man mehrere Blätter gleichzeitig aushändigt/zusendet.
Man hat also eigentlich den "Durchscheinwert" von einer Lieferscheinkopie, die per Selbstdurchschreibverfahren erstellt wurde.
Der Einsatz beschränkt sich also gerade einmal auf "unwichtige Sachen", die innerbetrieblich eingesetzt werden oder nur kurzzeitig Gültigkeit haben müssen/sollen (z.B. Kommissionierscheine, Palettenscheine, Lieferscheine)
Die gefundenen Preise für so ein "einsatzbeschränktes Papier" sind nicht so niedrig als dass man es wenigstens noch als Sparmaßnahme einsetzen könnte. Sie sind nur wenige Euros (pro Palette) günstiger.
Ich persönlich rate davon ab, ein nicht duplexfähiges Papier einzusetzen. Für den gleichen Preis bekommt man in der Regel auch duplexfähiges Papier.