Leasing-Geräte: Darf das Papier vorgeschrieben werden ?

Leasing-Geräte: Darf das Papier vorgeschrieben werden ?

Ungelesener Beitragvon Administrator » Do 9. Mai 2013, 17:55

Antwort: Ja

Sofern der Leasingvertrag nicht gegen Gesetze verstößt, darf man da alles vorschreiben, was man will.

Hier steckt der Teufel jedoch im Detail.

Nur das, was auch wirklich ausdrücklich im Vertrag steht, muss beachtet werden.

Immer wieder kann man beobachten, dass Büromittellieferanten Geräte verleasen und damit verbunden auch ein Papier vorschreiben, das sie (möglicherweise sogar exklusiv) führen.

Hier sollte man versuchen, das Papier vom Leasingvertrag abzukoppeln, damit man nicht in Abhängigkeit zum Leasinggeber kommt.
Die Preise für ein und das gleiche Papier (auch unter dem gleichen Label und Verpackung) sind sehr stark schwankend.
Mit einem verbundenen Vertrag setzt man sich der Gefahr aus, dass das Leasing zwar sehr günstig ist, der Papierpreis aber dafür sehr hoch.
Am Ende zahlt der Kunde also die Leasingeinsparung durch den Papierkauf wieder drauf.

Wenn der Leasinggeber jedoch nur eine Marke "vorschreibt", dann kann man sich dort versorgen, wo es dieses Papier günstiger gibt.
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