Copyrights und Urheberrechte

Copyrights und Urheberrechte

Ungelesener Beitragvon Administrator » So 5. Mai 2013, 15:19

Die Inhalte dieser Internetseite werden durch das internationale Urheberrecht geschützt.
Die Inhalte sind NICHT frei verwendbar, sondern unterliegen folgenden Bedingungen:
Diese Bedingungen werden immer dann wirksam, wenn es innerhalb der einzelnen Werke keine anderslautende Bedingung gibt.

Die Inhalte DÜRFEN...
- für private und berufliche Zwecke verwendet werden.
- auf einem (einzigen) privat oder beruflich genutzten Rechner oder Datenträger jedweder Art, gespeichert werden.
- nur in der hier zur Verfügung stehenden Version, ohne jegliche Änderung, gespeichert werden.
- von anderen Internetseiten verlinkt werden.

Die Inhalte dürfen NICHT ...
- auf anderen Internetseiten oder sonstwie veröffentlicht oder zugänglich gemacht werden. Das betrifft auch geschlossene Foren und Internetseiten, zu denen nur ganz bestimmte Nutzer ( = registrierte User) Zugang haben.
- in einer privaten oder öffentlich zugänglich LAN (Local Area Network) gespeichert werden.
- in andere Internetseiten so eingebunden werden, dass sie als eigener Inhalt erscheinen.
- durch "Hotlinking" verknüpft werden.


Zitate und andere Ausnahmen

Zitate
Private Internetseiten erhalten die Genehmigung, einzelne kurze Passagen zu zitieren.
Das Zitat ist mit einem Verweis/Link zu "http://Ratgeber---Forum.net" zu versehen, der deutlich sichtbar ist.

Erklärung dazu:
Es genügt also nicht, dass man ein bestimmtes Wort mit einem Link versieht. Man muss die Internetadresse schon sehen können.

Private Seiten sollen nicht durch zu strenge Regeln gehindert werden, ihre Nutzer zu informieren. Da hier jedoch die Arbeit geleistet wird, die dann dort präsentiert wird, ist es "nicht mehr als Recht", dass diese Seite auch als Quelle verlinkt wird.

Anfrage zur Veröffentlichung von Vollkopien.
Hierzu bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung. Anfragen können an die entsprechende Kontaktadresse gestellt werden. Die Anfrage sollte die reale Adresse des Antragsstellers enthalten.

Sofern wir eine Genehmigung erteilen, erfolgt sie nur und ausschließlich an den einzelnen Antragsteller. Genehmigungen sind personengebunden und können nicht weiterverkauft und/oder sonstwie anderen Personen überlassen werden.

Nichtbeantwortung einer Anfrage ist so lange mit einer Ablehnung gleichzusetzen, bis eine Genehmigung erteilt wird.
Die Genehmigung geht nicht in automatisch in den Besitz des eventuellen Rechtsnachfolgers über. Eine Rechtsnachfolge ist anzuzeigen.

Eine Einzelgenehmigung unterliegt besonderen Bedingungen, die untereinander vereinbart werden.
Wenn eine Einzelgenehmigung erteilt wurde, wird sie ganz am Ende dieser Seite erwähnt werden. Die Internetseite, Firma oder Person, die sie erhalten hat, wird erwähnt werden, so dass sie keinesfalls als "Copyrightdieb" betrachtet werden kann

Wirksamkeit und Änderungen dieser Bestimmung

Wirksamkeit
Die Wirksamkeit dieser Bedingungen beruhen auf dem Urheberrecht, nachdem jeder Urheber selbst völlig frei darüber bestimmen kann, ob und wie sein Werk genutzt werden kann und darf. Lizenzen sind dazu weder nötig noch anderweitig anwendbar, wenn sie nicht Teil der Erklärungen sind.
Dass eine verwendete Software einer GPL/GNU-Lizenz unterliegt, impliziert NICHT, dass auch die damit veröffentlichen Inhalte unter dieser Lizenz stehen. Softwarelizenzen sind NICHT für Inhalte gültig.

Änderungen

Wir behalten uns vor, einzeln erteilte Genehmigungen auch einzeln zurück zu ziehen. Das Zurückziehen kann, muss aber nicht begründet werden. Nach der Rücknahme der Genehmigung müssen die kopierten Inhalte entfernt werden bis eine erneute Genehmigung erteilt wurde. Eine Speicherung (z.B. als Backup) ist zwar zulässig, eine Weiterverbreitung jedoch nicht mehr.

Dieser Passus wird eingefügt, da sich Inhalte und Auftreten anderer Seiten und Personen natürlich im Laufe der Zeit ändern können, so dass sich deren Ansehen auf unsere Seite auswirkt.

Bitte beachten Sie, dass sich diese Bedingungen immer mal wieder ändern können.
Wenn Sie keine Einzelgenehmigung haben, schauen Sie immer wieder hier hinein, bevor Sie etwas kopieren/zitieren usw.
Achten Sie deshalb ganz genau auf das am Ende stehende Datum. Hat es sich seit dem letzten Mal verändert, lesen Sie sich alles noch einmal durch.


Verwendung von Inhalten, die unter anderem Urheberrecht stehen
Sofern wir selbst ein urheberechtlich geschütztes Werk anderer Urheber veröffentlichen, halten wir uns streng an die entsprechenden Auflagen. Wir erteilen keine Genehmigung zur Weiterveröffentlichung. Eine solche Genehmigung muss vom Urheber/Copyrightinhaber selbst angefordert werden.


Folgen von Verstößen gegen diese Bedingungen
Sollten wir irrtümlich eine Copyright-Bestimmung nicht korrekt befolgt haben, bitten wir um eine einfache E-Mail. Wir werden die entsprechenden Fehler sofort nach dem Lesen der Mail abstellen.

Wenn wir selbst einen Verstoß gegen die eigenen Bedingungen feststellen, handeln wir auch nicht anders:
Wir senden eine E-Mail an den entsprechenden "Zuständigen" und erwarten dann "das Abstellen des Missstandes" oder eine "klärende Aussprache" per Mail.

Anwälte sind unsererseits eigentlich nicht nötig und wir erwarten auch von Anderen, dass sie keine überflüssigen Kosten für etwas verursachen, was man mit ein paar Mails klären kann.
Entsprechende Kostennoten werden jedenfalls unsererseits abgewiesen werden.

Damit es später nicht zu Missverständnissen kommen kann, soll dieser Hinweis Klarheit schaffen:
Es wird hiermit ausdrücklich jedem Anwalt untersagt, in unserem Namen aufzutreten und eine kostenpflichtige Abmahnung zu schicken. wenn er nicht zuvor einen entsprechenden Auftrag direkt von uns dazu bekommen hat.

Wenn Jemand ein "Anwaltsschreiben" von uns bekommt ...

Eigentlich setzen wir uns zuerst mehrmalig mit dem Anderen in Verbindung, um eine Klärung zu erreichen.
Es kann natürlich sein, dass keine Reaktion erfolgt und/oder so ein gravierender Verstoß vorliegt, dass er sofort "nachdrücklich" angemahnt werden muss.

Beispiel:
Wir stellen fest, dass ein geschützter Inhalt ohne Genehmigung kommerziell oder gewerblich oder anderweitig genutzt/veröffentlicht wird oder werden soll.

In solchen Fällen bleibt uns , nach einer entsprechenden Wartezeit, leider auch nichts mehr anderes übrig, als einen Anwalt zu beauftragen um größeren Schaden abzuwenden.

Mit der ersten kostenlosen Aufforderung ist der "gesetzlichen Schadensminderungspflicht" Genüge getan. Das bedeutet, dass die Kosten für Anwalt und Gericht berechnet werden dürfen.

Trotzdem sollte sich der Betroffene unverzüglich mit uns in Verbindung setzen.
Auch wenn ein erstes Anwaltsschreiben mit Kosten verbunden ist, so muss man weiteren Schriftverkehr nicht weiterhin so führen. Auch hier setzen wir immer noch auf möglichst geringe Kosten für beide Seiten.

Schadenersatz
Der Schadenersatz wird zusätzlich zu Anwalts- und Gerichtskosten eingefordert.
Zur Schadenersatzberechnung kann die Anzahl der Zugriffe auf die gesamte Verbreitungsseite ( oder die Anzahl der auf Datenträgern verfügbaren oder hergestellten Kopien) herangezogen werden. Unbeschadet dieser Regelung kann der Beklagte natürlich einen Nachweis von dritter Seite vorlegen, die belegt, dass eine geringere Zugriffszahl auf die Dateien als Berechnungsgrundlage vorliegt.
Die Höhe der Schadenersatzforderung pro Zugriff wird entsprechend dem wirtschaftlichen Background des Veröffentlichers festgelegt.

Hier seien alle kommerziellen Seiten gewarnt, die Inhalte anderer Seiten kopieren und ihrerseits (teilweise) kostenpflichtig anbieten:
Copyrightdiebstahl und Schadenersatzforderungen sind nicht mit den Kosten eines normalen Hits abgegolten. Wir nehmen da eher die Bewertungsgrundlagen, wie sie für illegale Downloads von Musik- und Videodateien festgelegt und gerichtlich durchgesetzt wurden.

Alle, die sich auf ausländischen Servern "sicher" fühlen, sollten bedenken:
Diese Seite war ursprünglich Teil einer anderen Seite, die schon vor einigen Jahren bewiesen hat, dass man illegale Inhalte auch ohne Gerichtsprozesse binnen weniger Stunden löschen lassen kann ... und das ganz legal.
Die gleichen Maßnahmen werden also dann erneut getroffen werden .. zusätzlich zu anderen einzuleitenden Maßnahmen.

Diese Seite wurde nicht von einem Anwalt geschrieben oder geprüft.
Sie wurde nur entworfen, um möglichst viele Sachen klären zu können, bevor sie "zum Problem" werden könn(t)en.

Bei Unklarheiten, sollte man einfach vorher per Mail anfragen,


Stand: 05.05.2013

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Stand 05.05.2013;
Erteilte Einzelgenehmigungen zur Veröffentlichung/Kopie von Inhalten:
keine

Selbst erhaltene Genehmigungen zur Veröffentlichung/Kopie von Inhalten:
keine
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Beiträge: 343
Registriert: So 5. Mai 2013, 11:10

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